Bedarfsbewertung


Bei Erbschaft- und Schenkung werden vom Finanzamt die Grundbesitzwerte in einem stark vereinfachten Wertermittlungsverfahren festgestellt.

Das Verfahren
- stellt ab auf die allgemeinen Wertverhältnisse (Grundstücksmarktsituation) zum 1.1.1996 und
- berücksichtigt die speziellen wertbeeinflussenden Zustandsmerkmale der Grundstücke durch pauschale Ab- und Zuschläge.

Ach wenn grundsätzlich der mit den steuerlichen Verfahren ermittelte Grundbesitzwert niedriger sein soll als der Verkehrswert, wird dieses Ziel zum Schaden des Steuerpflichtigen oft verfehlt.

Um nicht ungerechtfertigte Steuern zahlen zu müssen, ist es für den Steuerpflichtigen immer empfehlenswert, den Feststellungsbescheid des Finanzamtes daraufhin zu überprüfen, ob eine sachverständige Wertermittlung nicht doch zu einem niedrigeren Verkehrswert und damit zu einer geringeren Steuerlast führen würde.

Es ist das verständliche Interesse, vorher zu erfahren, ob sich diese Prüfung lohnt bzw. ob die nicht unbeachtlichen Gebühren des Sachverständigen in einem vernünftigen Verhältnis zu dem zu erwartenden Nutzen stehen.

Häufig wird diese Frage auch an den steuerlichen Berater in der Erb-/ Schenkungs
steuerangelegenheit gestellt, der diese Frage dann an uns weiterleitet.

Grundsätzlich ist die Frage nach den Honoraren nur zu lösen, wenn der Sachverständige das Ergebnis seiner Tätigkeit – den Verkehrswert – ermittelt hat, also nach der Auftragsdurchführung.
Um unseren Kunden eine Abwägung von Kosten und Chancen zu ermöglichen, haben wir für dieses Problem ein Verfahren entwickelt, das es erlaubt, im Vorfeld einer Beauftragung Kostentransparenz herzustellen.

Wir prüfen im ersten Schritt die finanzamtlichen Grundbesitzwerte auf die Aussichten, ob sich voraussichtlich bei sachgerechter Wertermittlung ein geringer Verkehrswert ergeben könnte.
Wenn dies der Fall ist, erstellen wir das Gutachten.

Wenn Sie uns den Feststellungsbescheid inkl. Anlagen und die Grundstücksunterlagen zusenden, ermitteln wir für Sie kostenfrei das Honorar.
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